Haldenwang sieht sich durch AfD-Urteil bestätigt

Berlin: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. So hat es jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Verfassungsschutzpräsident Haldenwang sprach von einem Erfolg für den Rechtsstaat, der Demokratie und für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es gab und gebe gute Gründe, die AfD als Verdachtsfall einzustufen, sagte er. Bundesinnenministerin Faeser und ihr bayerischer Kollege Herrmann sprachen vom deutlichen Signal einer wehrhaften Demokratie. Die AfD-Führung kündigte an, die nächste Instanz anzurufen. Gleichzeitig wurden erneut Forderungen laut, im Bundestag einen Antrag auf ein Verbotsverfahren der AfD einzubringen. Bundesjustizmiminister Buschmann warnte in diesem Zusammenhang vor falschen Hoffnungen. Ein solches Verfahren dürfe man nur anstreben, wenn man sicher mit einem Erfolg rechnen könne.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 13.05.2024 17:00 Uhr

Zur BR24 Startseite